Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines – Geltungsbereich


Mit dem Abschluss eines Vertrags mit der Rainmaker Solutions GmbH erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters Rainmaker Solutions GmbH verbindlich an. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Rainmaker Solutions GmbH, In der Gandstrasse 9, 8126 Zumikon und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite der Rainmaker Solutions GmbH eingesehen und gegebenenfalls ausgedruckt werden.

§2 Vertragsschluss

a) Mit der Beauftragung der Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Sofern der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der Rainmaker Solutions GmbH gespeichert.

b) Werden der Rainmaker Solutions GmbH nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, ohne dass die bis dahin entstehende Unkenntnis von der Rainmaker Solutions GmbH zu vertreten ist, ist die Rainmaker Solutions GmbH berechtigt, vom Kunden die Leistung einer entsprechenden Sicherheit zu verlangen. Im Weigerungsfall ist die Rainmaker Solutions GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

c) Vereinbarte Leistungsfristen beginnen auf Seiten der Rainmaker Solutions GmbH mit dem Tag der Unterzeichnung der schriftlichen Bestellung bei der Rainmaker Solutions GmbH oder der Absendung der elektronischen Auftragsbestätigung durch den Kunden, jedoch nicht vor Übergabe der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. § 4 Zahlungsverzug.

§3 Inhalt des Vertrages

  1. Mit Vertragsabschluss bietet der Anbieter dem Kunden Beratungs- und Umsetzungsleistungen (allgemein „Leistungen“) an.
  2. Werden bei der Leistungsbestellung vom Vertrag abweichende Bedingungen durch den Kunden vorgegeben, so werden diese erst wirksam, wenn der Anbieter diesen in Textform ausdrücklich zustimmt. Schweigen des Anbieters sowie die Aufnahme von Tätigkeiten durch den Anbieter gelten in diesem Fall nicht als Zustimmung.

§4 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

  1. Die Abrechnung erfolgt vorab oder bei der Vereinbarung von dauerhafter Betreuung monatlich nach Monatsende. Die Vergütung individualvertraglich zwischen den Vertragsparteien festgelegt.
  2. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, insbesondere durch Rückbuchung seiner monatlichen Zahlungen, so ist die Rainmaker Solutions GmbH berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Forderungen zu verweigern. Der Kunde bleibt weiterhin zur Entrichtung der vereinbarten Beiträge verpflichtet. Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer/Dienstleister anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

§5 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt ab Auftragseingang beim Anbieter, es sei denn, es ist ein anderer Beginn vereinbart.
  2. Der Vertrag gilt bei dauerhafter Begleitung für unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat bis 6 Monate und zwei Monate bei Mandaten ab 6 Monate. Bei der einmaligen Buchung einer Dienstleistung endet der Vertrag mit der vollständigen Leistungserbringung durch den Anbieter.
  3. Eine vorzeitige Kündigung durch eine Vertragspartei ist im Falle eines Widerspruchs des Kunden gemäss § 12 unter Beachtung der dort genannten Frist möglich. Eine sofortige Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten verletzt und sie trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung ihre Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt.

§6 Zahlungsverzug, Inkasso

  1. Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
  2. Die Rainmaker Solutions GmbH behält sich vor, offene Forderungen an ein Inkassobüro abzugeben.
  3. Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind.
  4. Der Anbieter ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.

§7 Gewährliestung / Garantie

  1. Die Dienstleistungen der Rainmaker Solutions GmbH sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen werden nach den jeweils neusten Erkenntnissen erstellt. Die Rainmaker Solutions GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Texte und Unterlagen.
  2. Darüber hinaus weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit dem Abschluss der gebuchten Kampagnen verbunden ist. Dem Kunden werden die entsprechenden Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, er ist zur aktiven Mitarbeit und Mitwirkung verpflichtet. Gleichwohl wird durch den Anbieter kein Erfolgsversprechen hinsichtlich der Erreichung der genannten Ziele abgegeben.
  3. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
  4. Das Unternehmen garantiert keine bestimmte Leistungsstufe oder Ergebnisse. Ein Beispiel für Ergebnisse, die für andere Kunden der Gesellschaft erzielt wurden, kann als Marketinginstrument verwendet und dem Kunden nur zu Demonstrationszwecken gezeigt werden und sollte vom Kunden nicht als Hinweis auf versprochene Ergebnisse oder das Niveau der Ergebnisse ausgelegt werden.

§8 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Unterlagen verbleiben beim Anbieter/Verkäufer. Dem Kunden/Interessenten ist es untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der eigenen Datensicherung.
  2. Ein Vervielfältigungsexemplar darf nur angefertigt werden und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original infolge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
  3. Rainmaker Solutions GmbH behält sich die Urheberrechte an allen Originalmaterialien, Daten und ähnlichen Gegenständen vor, die von dem Unternehmen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung hergestellt wurden. Alle von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Software sind jederzeit alleiniges Eigentum der Gesellschaft und der Kunde hat unter keinen Umständen ein Interesse an oder Rechte an dem Eigentum an diesen Materialien oder Software. Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen bestehende Materialien zum Nutzen des Kunden verwenden und ändern kann und dass der Kunde keine Rechte an diesen Materialien hat.

§9 Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Zahlungsort ist in Oberengstringen.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien einschliesslich Scheck- u. Wechselklagen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ist der Sitz der Rainmaker Solutions GmbH. Es gilt Schweizer Recht.

§10 Referenznennung / Portfoliofreigabe

  1. Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium nach erhalt der Freigabe des Kunden als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet.
  2. Der Kunde stimmt zu, dass das Unternehmen das Recht hat, Materialien, die gemäss dieser Vereinbarung erstellt wurden, für das Portfolio des Unternehmens, Muster, Eigenwerbung einschliesslich Werbung für das Geschäft des Unternehmens, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Facebook oder Instagram, oder jede andere Social-Media-Plattform zu verwenden. Für den Fall, dass der Kunde bestimmte Materialien von der Freigabe gemäss diesem Absatz ausschliessen oder den Zeitraum einer solchen Freigabe begrenzen möchte, können das Unternehmen und der Kunde schriftlich einer solchen Einschränkung zustimmen.

§11 Vertragsanpassungen

Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Der Anbieter kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.

§12 Widerrufsrecht

  1. Für den Fall, dass der Kunde/Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d.h. den Kauf zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Massgabe der folgenden Bestimmungen:
  2. Der Kunde/Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter die Dienstleistung in Besitz genommen hat.
  3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde/Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, die Firma Rainmaker Solutions GmbH, Winkelrainwg 5c, 8102 Oberengstringen, oder per E-Mail oscar@rainmakersoltuions.ch, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde/Auftraggeber ohne Angabe von Gründen über die Ausübung des Widerrufsrechts den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
  4. Wenn der Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
  5. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
  6. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§13 Salvatorische Klausel

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

Aktueller Stand: Januar 2020